14.11.2024 – Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt große Konzerne bereits seit Langem, da sie zu einer entsprechenden Berichterstattung verpflichtet sind.
Doch auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) wird das Thema immer relevanter. Zum einen erwarten Kunden, Partner und Lieferanten zunehmend ein nachhaltiges Handeln und entsprechende Informationen darüber, und zum anderen wird die gesetzliche Reportingpflicht immer stärker ausgeweitet.
Unternehmen sollten nun allerdings nicht den Fehler begehen, das Thema Nachhaltigkeit als reine Verpflichtung zu betrachten; stattdessen gilt es vielmehr, ein ganzheitliches, strategisches Nachhaltigkeitsmanagement aufzusetzen. Das ist das zentrale Credo der PROTEMA Unternehmensberatung GmbH.
„Nachhaltigkeit muss in ein ganzheitliches Unternehmensreporting und Risikomanagement eingebettet werden, um das eigene Handeln unternehmensweit zu überwachen und entsprechende Maßnahmen zur Optimierung ergreifen zu können“, sagt Dr. Jörg Pirron, geschäftsführender Gesellschafter der PROTEMA Unternehmensberatung. Sie unterstützt bei der Aufgabe, das Nachhaltigkeitsmanagement nahtlos in die bestehenden Unternehmensstrategien zu integrieren. Die Unternehmensberatung aus Stuttgart ist seit rund 30 Jahren aktiv und spezialisiert auf Strategie- und Prozessberatung für Industrieunternehmen sowie Fabrik-, Produktions- und Logistikplanung.
Die Lage bei den EU-Gesetzen
Verbraucher und Investoren sollen künftig einfacher erkennen können, wie nachhaltig ein Unternehmen handelt und wirtschaftet. Hierzu hat die EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den Weg gebracht, wonach bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – dem sogenannten ESG-Reporting (Environmental, Social, Governance) – verpflichtet sind. Der Wirkungsbeginn der CSRD ist gestaffelt: Börsennotierte Unternehmen sind erstmals für das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig, ab 2025 müssen auch Unternehmen mit entsprechender Mitarbeiterzahl, Umsatz und/oder Bilanzsumme berichten, und KMU sind ab 2026 betroffen. Neben der CSRD verpflichtet aber auch das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten seit Anfang dieses Jahres zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht und Rechenschaft; darauf aufbauend existiert auch die EU-weite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Ab 2026 wird zudem der Digital Product Passport (DPP) sukzessive eingeführt und ist spätestens ab 2030 für alle in der EU vertriebenen Produkte verpflichtend. Für Unternehmen liegen also viele Vorgaben und Themen auf dem Tisch, welche Nachhaltigkeit forcieren und entsprechende Nachweise erfordern. Zudem wird das Thema gesellschaftlich immer relevanter, weshalb sich auch für Unternehmen, die (noch) nicht berichtspflichtig sind, ein Nachhaltigkeitsmanagement durchaus lohnt.
Nachhaltigkeit und Unternehmensreporting
Die Vielfalt an Themen und gesetzlichen Anforderungen zu durchdringen ist komplex und erfordert insbesondere für KMU einen hohen Zeit- und Ressourcenaufwand. „Es ist nicht ratsam, sich ausschließlich auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu konzentrieren, da sich zum einen die Gesetzeslage immer wieder verändert und zum anderen Unternehmen kaum weitergehende Vorteile aus dem Thema Nachhaltigkeit ziehen“, sagt Pirron. Vielmehr sollte Nachhaltigkeit in ein unternehmensübergreifendes Unternehmensreporting und Risikomanagement eingebettet werden. Das verpflichtende Reporting lässt sich dann hieraus ableiten und ist eher ein Folgeprodukt als ein Ausgangspunkt.
Aus nachhaltigem Handeln kann für Unternehmen auch Profitabilität resultieren. Dank effizientem Einsatz von Ressourcen lassen sich etwa in der industriellen Produktion Energie-Einsparpotenziale realisieren; zahlreiche Materialien lassen sich zudem wiederverwenden. Zusätzlich steigern Unternehmen ihre Reputation und ihren Markenwert, sichern sich den Zugang zu bestimmten Märkten und Kunden und realisieren hierdurch wichtige Wettbewerbsvorteile. Des Weiteren kann auch die Marktdurchdringung steigen, weil Unternehmen für ihre nachweisbar nachhaltig hergestellten Produkte höhere Preise verlangen können und so mehr Umsatz erzielen. „Zudem können nachhaltig agierende Unternehmen bestimmte Fördermittel und Finanzhilfen beantragen und ihre Kreditwürdigkeit steigern – denn Finanzinstitute sind bereits seit geraumer Zeit berichtspflichtig und prüfen deshalb sehr genau, welchem Unternehmen sie welche Kredite anbieten können“, berichtet Pirron. Nicht zu vernachlässigen sei auch der Imagegewinn.
Vom Quick Check zur Wesentlichkeitsanalyse
Um eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und diese in das Unternehmensreporting und Risikomanagement einzubetten, rät PROTEMA Unternehmen zunächst eine Bestandsaufnahme zu erstellen. „Viele Maßnahmen haben sie oftmals schon ergriffen, ohne sich darüber bewusst zu sein, dass diese für das Thema Nachhaltigkeit relevant sind“, sagt Melanie Oltmanns, Senior Beraterin bei PROTEMA. Mit einer Bestandsaufnahme lassen sich diese ermitteln und auch Lücken erkennen; so entsteht ein „Big Picture“ des Unternehmens. Für eine solche Analyse hat die Unternehmensberatung PROTEMA einen gezielten „ESG Quick Check“ erstellt, der sich an den Vorgaben der CSRD orientiert und mit allen relevanten Themen befasst. Anhand eines Fragebogens können Unternehmen die eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten ermitteln und erhalten final eine Einschätzung, an welchen Stellen noch Nachholbedarfe und Verbesserungspotenziale bestehen.
Anschließend ist es, laut PROTEMA, ratsam, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, bei der Unternehmen die Themen ermitteln und priorisieren, die für sie überhaupt relevant sind. Denn von den 17 Sustainable Development Goals der EU (SDG) – wie Umweltschutz, Armutsbekämpfung, Geschlechtergleichheit, Gesundheit – müssen Unternehmen eben nicht zu allen Themen einen Beitrag leisten, sondern zu den für das eigene Wirtschaften wesentlichen Bereichen. „Eine Zielsetzung ist an diesem Punkt vonnöten, um den eigenen Fokus zu schärfen und das Thema Nachhaltigkeit nicht diffus anzugehen“, führt Senior Beraterin Sarah Nonnenmacher aus.
Aus der Wesentlichkeitsanalyse lässt sich schließlich eine Roadmap ableiten und eine Nachhaltigkeitsstrategie zugeschnitten auf das Unternehmen entwickeln. „Hier spielt die „Triple Bottom Line“ eine wichtige Rolle; sie bezeichnet den Dreiklang der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung eines Unternehmens und zeigt auf, wie nachhaltig Unternehmen wirtschaften“, betont Oltmanns.
Nachhaltigkeitsstrategie (vor)leben
Im Anschluss gilt es, die relevanten Stakeholder zu ermitteln und zu bewerten: „Welche Interessen haben sie, wie viel Einfluss haben sie auf das Unternehmen und auf das Thema Nachhaltigkeit?“ – „Diese Stakeholder-Bewertung ist keine einmalige Maßnahme, sondern muss regelmäßig erfolgen“, so Oltmanns.
Die vereinbarten Ziele sollten an die Mitarbeitenden und die relevanten Stakeholder kommuniziert werden, wobei das Topmanagement die Rolle des Vorreiters innehat. Wichtig ist, so PROTEMA, zudem, Kennzahlen festzulegen. Hierbei kann die „Sustainable Balanced Scorecard“ (SBSC) unterstützen. „Die entwickelte Nachhaltigkeitsstrategie ist nicht als starres Konstrukt zu betrachten, sondern als ein lebendes Konzept – auch, weil sich die Anforderungen des Gesetzgebers und der Märkte stetig ändern“, ergänzt Oltmanns. (sg)
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