20.10.2023 – Mit einem neuen Gesetz sollen öffentliche Stellen und Unternehmen zu mehr Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet werden.
Der Deutsche Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, welches Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund dazu ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie aus dem März 2023. Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern, teilt der Bundesrat mit.
Durch das neue Gesetz sollen Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet werden, eine Vorreiterrolle im Sinne der Energieeffizienz einzunehmen. Dafür müssen sie jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen sowie Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. In absoluten Zahlen bedeutet das: der Bund soll bis 2030 jährlich 45 Terawattstunden Energie einsparen, die Länder immerhin noch 3 Terawattstunden.
Register für energieintensive Unternehmen
Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gibt es darüber hinaus künftig ein öffentliches Register sowie die Verpflichtung, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen. Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen außerdem innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.
Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung übermittelt. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (jr)