15.05.2024 – Die Europäische Kommission hat am 10. April mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ein weiteres Förderprogramm zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie beihilferechtlich genehmigt. Damit stehen weitere 2,2 Mrd.€ an Fördermitteln für die Transformation der deutschen Industrie zur Verfügung. Die BIK ergänzt die Förderlandschaft wie u.a. die bereits bekannten Klimaschutzverträge für „die Großen“, um ein Förderinstrument für den Mittelstand mit Fördervolumina für einzelne Unternehmen zwischen 0,5 und 200 Mio. Euro. Über die europäische IPCEI-Förderung wurden in der Vergangenheit energieintensive Industrien adressiert. Mit dem nun aufgelegten BIK will das BMWK die Dekarbonisierung der Industrie diese Entwicklung auch bei kleineren Unternehmen voranbringen. Gefördert werden Projekte ab einem Investitionsvolumen von 500.000 Euro. Bei Förderungen über 15 Mio. Euro ist die Co-Finanzierung durch ein Bundesland im Umfang von 30 Prozent erforderlich. Es existiert ein Modul 1, das Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung adressiert. Ein Modul 2 zielt auf Vorhaben zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung