![]() Die BNetzA will marktdienliches Verhalten stromintensiver Industrieverbraucher mit reduzierten Netzentgelten belohnen. (Symoblbild) Foto: evening_tao/freepik.com 25.07.2024 – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie die Regelung zu den Netzentgelten für Industriekunden weiterentwickelt. Das Eckpunktepapier ist Teil eines Festlegungsverfahrens, das sie ebenfalls gestern eingeleitet hat. „Die alten Netzentgeltrabatte entsprechen nicht mehr den Anforderungen eines Stromsystems, das von hohen Anteilen erneuerbarer Stromerzeugung geprägt ist. Wir wollen zukünftig systemdienliches Verbrauchsverhalten der Industrie besonders anreizen. Industrie und Gewerbe sollen reduzierte Netzentgelte zahlen, wenn sie in Situationen mit hohem Stromangebot mehr Strom verbrauchen, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller. „Andersherum erhalten sie auch dann eine Reduktion der Netzentgelte, wenn sie in Zeiten eines knappen Stromangebots weniger Strom verbrauchen. Wir schlagen einen Übergang von einem starren in ein flexibles System vor. Wir wollen das zukünftige System nun ausführlich mit allen Akteuren erörtern.“ Anpassung der Stromabnahme an aktuelle Preisentwicklung Die Bundesnetzagentur schlägt eine Regelung vor, die für stromintensive Betriebe einen Anreiz schafft, flexibel auf die aktuelle Erzeugungssituation zu reagieren. Diese spiegelt sich in erster Linie in den Strombörsenpreisen wider. Im Grundsatz ist vorgesehen, eine Stärkung des Marktsignals anhand der Netzentgelte vorzunehmen. Eine Netzentgeltprivilegierung soll nach BNetzA-Angaben die Verbraucher erhalten, die in Zeiträumen besonders niedriger Preise ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöhen und in Zeiten besonders hoher Preise ihre Abnahme im Vergleich zum individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senken. Die genaue Austarierung des Anreizmechanismus hänge von den technischen Möglichkeiten der Industrie ab, Mengen- und Preisentwicklungen zu prognostizieren und flexibel darauf zu reagieren. Es solle keine Überforderung der Letztverbraucher erfolgen, sondern das tatsächlich vorhandene und künftig erreichbare Flexibilitätspotential realisiert werden, gibt die BNetzA an. Regionale Ausnahmen und Übergangsregelungen In Regionen mit einer geringen dezentralen Einspeisung aus Erneuerbaren entstehen Engpässe eher lastbedingt. Hier könnten Reaktionen auf das Marktsignal mitunter auch engpassverschärfend wirken. Insofern möchte die Bundesnetzagentur diskutieren, ob und wie regionale Ausnahmen geschaffen werden können, bis der Netzausbau einen Stand erreicht, der eine Stärkung des Marktsignals bundesweit ermöglicht. Bestehende Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte sollen nicht unmittelbar ihre Wirkung verlieren. Es ist vorgesehen, den Unternehmen Übergangsfristen zu gewähren, die eine Umstellung der Produktion und die Realisierung von Flexibilitätspotentialen ermöglichen. Hintergrund Industrienetzentgelte Die Stromnetzentgelte beinhalten verschiedene Privilegierungstatbestände für Industrie und Gewerbe, die ein bestimmtes Verhalten anreizen. Bei der sogenannten atypischen Netznutzung zahlen industrielle und gewerbliche Letztverbraucher ein reduziertes Entgelt, wenn ihre Jahreshöchstlast von der Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dem Netz abweicht. Hierdurch sollte die erforderliche Netzdimensionierung begrenzt werden. Dagegen hat die Bandlast den Zweck, eine konstant gleichbleibende Grundlast stromintensiver Letztverbraucher anzureizen. Durch die Sondernetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV erzielen im Jahr 2024 nach Angaben der BNetzA rund 400 Bandlastkunden und rund 4200 atypische Netznutzer in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur insgesamt Netzentgeltreduzierungen von über einer Milliarde Euro. Die den Netzbetreibern in der Folge entgehenden Erlöse werde durch eine Umlage an alle Netznutzer gewälzt. Diese beträgt im laufenden Jahr 0,643 ct/kWh. „Durch die Energiewende verändert sich die Stromerzeugerlandschaft eklatant. Dies führt unweigerlich auch zu veränderten Erfordernissen im Netzbetrieb. Dementsprechend ist eine Neubewertung der Anreize erforderlich, die durch Sondernetzentgelte gesetzt werden“, betont die BNetzA. Die Effektivität einer Privilegierung einer atypischen Netznutzung habe sich in Netzen mit einer hohen Durchdringung an erneuerbaren Energien stark geschmälert. Zusätzlicher Netzausbau werde hier nicht primär durch die Last-, sondern durch die Einspeiseseite verursacht. Dementsprechend führen Verlagerungen der individuellen Jahreshöchstlast hier keine Kosteneinsparungen hervor. Dagegen habe die Bandlastprivilegierung laut BNetzA in den geänderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihre Berechtigung in der derzeit bestehenden Form größtenteils eingebüßt, sie setze Fehlanreize. Unflexibles Abnahmeverhalten sei gesamtökonomisch nachteilhaft und kann die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt hemmen. Auch könne unflexibles Lastverhalten Situationen kritischer Netzzustände verschärfen. Gleichzeitig seien insbesondere stromintensive Industriebetriebe in der Lage, mit dynamischen Reaktionen auf die Einspeisesituation einen erheblichen systemdienlichen Beitrag leisten. Die Bundesnetzagentur hat das Eckpunktepapier unter www.bundesnetzagentur.de/eckpunkte-industrie veröffentlicht. Die Konsultation erfolgt bis zum 18.09.2024. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. ist mit dem Vorschlag der BNetzA zufrieden: „Mit dem Eckpunktepapier hat die BNetzA einen ersten Schritt in Richtung variabler Netzentgelte gemacht. Neben dem zügigen Ausbau von Wind- und Solarenergie sind Anreize für eine Flexibilisierung des Verbrauchs eine der nächsten großen Aufgaben der Energiewende.“ Die reduzierten Netzentgelte, die industrielle Verbraucher zu marktdienlichem Verhalten bringen sollen, lobt Peter. „Durch den Vorschlag könnten Preisschwankungen am Strommarkt reduziert, die Netze entlastet und Kosten gesenkt werden. Somit werden die Vorteile, die die Erneuerbaren Energien der Industrie und Volkswirtschaft bringen, deutlich sichtbarer!” (cst)
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