06.12.2024 – Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die Europäische Union zahlreiche Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Berichterstattung zu den Themen Environmental, Social und Governance (ESG).
Welche Ansätze gibt es, um zusätzlich zur bloßen Pflichterfüllung langfristige Mehrwerte zu erzielen?
Der deutsche Mittelstand hat Nachholbedarf, was moderne Lösungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit angeht. Lediglich 17 Prozent der befragten Mittelständler gaben in einer Umfrage des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) an, ihre CO2-Emissionen zu erfassen. Dies gehört aber unter anderem zu den Voraussetzungen, um die zahlreichen Anforderungen aus der EU-Richtlinie umsetzen zu können. Bei der CSRD-Berichterstattung werden in den drei ESG-Teilbereichen bestimmte Kriterien abgefragt. Der Bereich „Social“ rückt beispielsweise nachhaltige Lieferketten und faire Arbeitsbedingungen
in den Mittelpunkt, bei „Governance“ geht es um Fragen der Unternehmensführung, die etwa das Risikomanagement oder die Korruptionsbekämpfung betreffen.
Auf dem Gebiet „Environmental“ werden hingegen Umweltaspekte, wie der Schutz von Ressourcen oder die Reduzierung von Emissionen, behandelt. Die drei Bereiche sind gleichwertig zu betrachten und müssen exakt geführt werden, da Falschinformationen oder eine mangelhafte Berichtspflicht nach dem Bilanzrecht geahndet werden. Welche Chancen bietet der Bereich „Environmental“ für Unternehmen? Die 2012 gegründete energielenker Gruppe setzt in diesem Kontext an und unterstützt als beratender Energiedienstleiter etwa 700 Kunden in den Themenfeldern Energie, Gebäude, Mobilität, Umwelt und digitale Transformation.
ESRS: Standards für die Berichterstattung
Wie sieht die Umsetzung der CSRD-Anforderungen konkret aus? Hierbei spielen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine entscheidende Rolle. Die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und 2 beschreiben beispielsweise formale Anforderungen an den Bericht sowie allgemeine Angaben zum Unternehmen, seinen Strategien und Management-Verfahren. Die übrigen Standards befassen sich mit den ESG-Kriterien und umfassen im Bereich Environmental folgende Aspekte: ESRS E1 – Klimaschutz (inkl. Treibhausgasbericht), ESRS E2 – Umweltverschmutzung, ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen, ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme, ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
Bei den genannten Aspekten geht es jeweils um eine Mischung aus Datenerhebung, Stellungnahmen und die Beantwortung strategischer Fragen. Dabei werden einerseits die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Mensch und Umwelt betrachtet, andererseits die für Unternehmen entstehenden finanzielle Risiken und Chancen. So zielt ESRS E1 unter anderem auf die Energieflüsse in den Unternehmen ab: Wo werden Strom, Gas oder Heizöl eingesetzt und welche Verbraucher verursachen welche Treibhausgasemissionen? Datenpunkte aus den weiteren Standards beziehen sich zum Beispiel auf die Menge verwendeten Mikroplastiks (E2) oder den Anteil an gespeichertem und recyceltem Wasser (E3).
CSRD als Start für die Transformation

„Viele Unternehmen stehen mit der CSRD und der damit einhergehenden Berichtspflicht vor immensen Herausforderungen“, sagt Sebastian Löbbering, Nachhaltigkeitsmanager bei der energielenker gruppe. Quelle: energielenker
Der Nachhaltigkeitsbericht muss abgesehen vom Status quo auch darlegen, wie die Strategie eines Unternehmens dessen nachhaltiges Wirken unterstützt und wie Fortschritte bei diesem Vorhaben gemessen werden können. Das bedeutet für viele Betroffene, dass Prozesse neu gedacht und alte Technologien ausgetauscht werden müssen. Daher empfiehlt es sich, die CSRD-Berichtspflicht als Anlass zu nehmen, eine konsistente Transformationsstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Davon profitieren Unternehmen nach Angaben von energielenker wirtschaftlich auch schon mittelfristig, da verschiedene Rechtsvorschriften, wie z. B. das Klimaschutzgesetz, sie ohnehin unter Zugzwang setzen. Hinzu kommt: Finanzdienstleister müssen künftig verstärkt auf die Nachhaltigkeitsperformance eines Kreditnehmers achten. Die besten Konditionen erhalten nur noch die Unternehmen, die nachhaltig handeln und dies im CSRD-Bericht nachweisen können.
Dekarbonisierungs-Projekte mit Energielenker
Praxisbeispiele aus dem E1-Bereich (Klimaschutz) von Unternehmen, die Dekarbonisierungs-Projekte mit Unterstützung von energielenker bereits unabhängig von der CSRD-Berichtspflicht umgesetzt haben, unterstreichen die Wirkung einer fundierten Nachhaltigkeitsstrategie. Ein Betrieb aus dem metallverarbeitenden Sektor habe bei einem 10-Jahres-Reduktionsziel von 57,6 Prozent bereits innerhalb von zwölf Monaten seine Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gesenkt. Nach Angaben von energielenker amortisieren sich durch die erzielten Einsparungen die dafür getätigten Investitionen in weniger als neun Jahren.
„Viele Unternehmen stehen mit der CSRD und der damit einhergehenden Berichtspflicht vor immensen Herausforderungen“, sagt Sebastian Löbbering, Nachhaltigkeitsmanager bei der energielenker Gruppe. Für die drei großen Bereiche Environmental, Social und Governance können bis zu 1.000 relevante, berichtspflichtige Datenpunkte entstehen. Um der Unsicherheit in vielen Unternehmen, vor allem im Mittelstand, vorzubeugen, hat energielenker ein modulares Beratungsangebot eingerichtet. Von der Erstberatung bis hin zur vollständigen Begleitung können Unternehmen Unterstützung bei energielenker anfragen. Neben der Beratung erhalten die Unternehmen die praktische Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen, energielenker bringt dafür die Hard- und Software, etwa zur Emissionsmessung, ein. Die große Chance liege darin, für künftige Finanzierungsvorhaben eine bessere Position für attraktive Kreditkonditionen bei der Hausbank zu haben. (cst)
Für ein wirksames Dekarbonisierungskonzept nennt energielenker folgende drei vereinfachte Handlungsgrundsätze: „Verbessert werden können nur Systeme, die auch gemessen werden können. Die beste Kilowattstunde ist die, die nicht verbraucht wird. Alle unternehmenskritischen Verbräuche, die nicht eingespart werden können, müssen größtenteils mithilfe erneuerbarer Energiequellen abgedeckt werden“, betont Alexander Stickel, Nachhaltigkeitsmanager bei der energielenker Gruppe.
Passgenaue Ansätze für individuelle Anforderungen
Im Falle eines Unternehmens mit mehreren Standorten gilt es die Frage zu erörtern, ob Optimierungsmaßnahmen auf Standortebene oder standortübergreifend umgesetzt werden sollten. Bei der standortbezogenen Dekarbonisierung setzen die einzelnen Niederlassungen ihre eigenen Emissionsreduktionsmaßnahmen um, was Flexibilität und Unabhängigkeit bietet. Der Nachteil ist, dass der Austausch zwischen Standorten und die Nutzung gemeinsamer Er-folgsmaßnahmen eingeschränkt sind. Die übergeordnete Dekarbonisierung hingegen koordiniert Maßnahmen zentral, basierend auf strategischen Prioritäten für das gesamte Unternehmen.
Nicht nur der Verbrauch, auch die Beschaffung von Energie muss betrachtet werden. Hier sind grüne PPAs (Power Purchase Agreement) eine nützliche Option. Um stattdessen unabhängiger von Energieversorgern und Contractoren zu sein, kann der Anteil an selbsterzeugter regenerativer Energie gesteigert werden. „Dafür muss zwar eine Anfangsinvestition getätigt werden, langfristig profitieren die Unternehmen aber so von stabilen Energiepreisen und hoher Versorgungssicherheit“, erläutert Franziska Schwarzer, Nachhaltigkeitsmanagerin bei energielenker. (cst)