12.03.2025 – Mit einem Stromverbrauch von 17,9 Mrd. kWh allein im Jahr 2022 (Quelle: Borderstep Institut) zählen Rechenzentren zu den größten Energieverbrauchern. Schätzungen zufolge wird der Verbrauch bis 2030 auf bis zu 30 Mrd. kWh jährlich steigen.

Der Stromverbrauch von Rechenzentren belief sich im Jahr 2022 auf fast 18 Milliarden kWh Strom. Quelle: INTENOS
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will neben dem Energieverbrauch die Energieabhängigkeit senken und den Klimaschutz vorantreiben. Mit seinen weitreichenden Konsequenzen betrifft es alle Unternehmen mit einem jährlichen Energiegesamtverbrauch von über 2,5 GWh. Ein zusätzlicher Abschnitt im EnEfG richtet sich gezielt an den Rechenzentrums-Sektor.
Chancen durch das EnEfG
Welche Herausforderungen müssen betroffene Unternehmen bewältigen, welche Lösungen bieten sich an – und wo eröffnet das Gesetz auch Chancen? Das EnEfG definiert ein Rechenzentrum als technische Einrichtung zur zentralen Speicherung, Verarbeitung und Weiterleitung von Daten. Insofern betrifft Abschnitt 4 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ des Gesetzes das ganze Spektrum von Serverräumen in kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) oder Großfirmen bis hin zu Colocation-Rechenzentren, Service-Providern und Cloud-Anbietern. Die Regelungen greifen, sobald ein Rechenzentrum (RZ) eine Nennanschlussleistung von mindestens 300 Kilowatt (kW) erreicht. Und das geht schnell: Neben der maximalen Leistung für die IT-Systeme fließen auch die maximal benötigten Leistungen für Klimatisierung, Beleuchtung und andere Hilfssysteme in die Berechnung ein. Die nicht redundante Nennanschlussleistung ist als maximale nutzbare Leistung in dem Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber festgeschrieben.
Was schreibt das EnEfG vor?
Einen Fokus legt das EnEfG auf die Stromverbrauchseffektivität. So müssen Rechenzentren ab 2027 einen Power Usage Effectiveness (PUE)-Wert von maximal 1,5 erreichen, der ab dem 1. Juli 2030 auf 1,3 sinkt. Für neue Rechenzentren, die ab 2026 in Betrieb genommen werden, gilt bereits ein PUE-Wert von 1,2. Neben der Verbrauchseffektivität stellt das EnEfG die Abwärmenutzung nach DIN EN 50600-4-6 in den Vordergrund: Für Rechenzentren mit Betrieb ab 1. Juli 2026 muss ein geplanter Anteil von mindestens 10 % erreicht werden; ab dem 1. Juli 2027 mindestens 15 % und bei geplantem Betrieb ab dem 1. Juli 2028 mindestens 20 %.
Die größten Herausforderungen
Die Verpflichtungen zu Verbrauchseffektivität und Abwärmenutzung betreffen nicht nur Bau und Betrieb neuer Rechenzentren, sondern auch bestehende Einrichtungen. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs und der Implementierung energieeffizienter Technik müssen Rechenzentren ab Januar 2024 bilanziell mindestens 50 % ihres Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen, ab 2027 sogar 100 %. Betreiber sind zudem verpflichtet, bis 2025 ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen und umfassende Informationspflichten zu erfüllen.
Die Erreichung dieser Ziele bedeutet für viele Unternehmen eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Infrastruktur. Dies kann hohe Investitionen in neue Kühlsysteme, effizientere Hardware sowie in Mess- und Dokumentationssysteme erfordern.
Wie Energieeffizienz möglich ist
Um dem EnEfG gerecht zu werden, können sich Rechenzentrumsbetreiber Unterstützung von innovativen Technologien holen. Energieeffiziente Kühlsysteme, wie direkte freie Kühlung, helfen beim Erreichen der PUE-Ziele. Dazu können effiziente Serversysteme und moderne Klimatisierungstechnologien den Energieverbrauch signifikant senken. „Die Nutzung von Abwärme, etwa zur Beheizung von Wohngebäuden oder für industrielle Prozesse, steigert die Rechenzentrumseffizienz und leistet einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit“, sagt Christian Schake von dem Colocation-Anbieter ITENOS. Gerade für KUM könne, so Schake, das Outsourcing in externe, zertifizierte Rechenzentren eine sinnvolle Alternative zum eigenen Rechenzentrumsbetrieb sein. ITENOS bietet RZ-Dienstleistungen an, die sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als auch eine effiziente Nutzung von Ressourcen sicherstellen. RZ-Betrieb und zeitaufwändige Dokumentation werden so an Spezialisten abgegeben“, erläutert Schake die Vorteile von Unternehmen, die den Betrieb outsourcen und dadurch Reporting- und Compliance-Aufgaben auslagern.