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Wettbewerbsverzerrung im Solarmarkt: EU-Subventionen leitet Untersuchungen ein

04.04.2024 – Gab es unfaire Vorteile bei der Vergabe eines Solarparks in Rumänien? Die Europäische Kommission hat zwei eingehende Untersuchungen nach der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten eingeleitet. Die Untersuchungen folgen auf Notifizierungen, die von der Enevo Group, einschließlich der LONGi Solar Technologie GmbH, eingereicht wurden. Das entsprechende öffentliche Verfahren wurde von einem rumänischen öffentlichen Auftraggeber für die Planung, den Bau und den Betrieb eines Photovoltaik-Parks in Rumänien mit einer installierten Leistung von 110 MW eingeleitet. Dieses Projekt wird teilweise aus dem Modernisierungsfonds der EU finanziert. Die Longi Solar Technologie GmbH ist eine neu gegründete, vollständig im Eigentum und vollständig kontrollierte deutsche Tochtergesellschaft der LONGi Green Energy Technology Co., Ltd., einem Anbieter von Photovoltaik-Lösungen, die an der Hongkonger Börse notiert sind. Sowohl die LONGi Solar Technologie GmbH als auch die LONGi Green Energy Technology Co., Ltd. sind in der Entwicklung, Herstellung und Wartung von Solarwafern, -zellen und -modulen tätig. Die Kommission prüft, ob die Unternehmen Vorteile erhalten haben, die einen unfairen Vorteil im Vergabeverfahren ergeben haben.

Die EU-Drittstaatensubventionsverordnung ist im Juli 2023 in Kraft getreten und soll faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten sicherzustellen. Gemäß der Verordnung über drittstaatliche Subventionen sind Unternehmen verpflichtet, ihre öffentlichen Ausschreibungen in der EU anzumelden, wenn der geschätzte Auftragswert 250 Millionen Euro übersteigt und wenn dem Unternehmen in den drei Jahren vor der Anmeldung mindestens 4 Millionen Euro an drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen von mindestens einem Drittland gewährt wurden.

https://commission.europa.eu

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