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BNetzA legt Entwurf zur Vergütungsabsenkung dezentraler Anlagen vor

23.04.2025 – Die Bundesnetzagentur sieht in ihrem Entwurf eine schrittweise Absenkung der Entgelte für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) ab 1.1.2026 vor. Ab 2029 soll die Vergütung vollständig entfallen.

Bei der Vergütung für dezentrale Erzeugung (vermiedene Netzengelte) nach § 18 StromNEV handelt es sich um eine Zahlung von den Netzbetreibern unter anderem an konventionelle Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Solar- und Windanlagen fallen nicht unter die Regelungen. Die Vergütung für dezentrale Erzeugung trat vor mehr als 25 Jahren in Kraft unter der Annahme, dass lokal erzeugter Strom auch lokal verbraucht würde und somit die Gesamtnetzkosten senke, da die übergeordneten Netze nicht genutzt werden müssten. Da diese Annahme aber inzwischen als überholt gilt, plant die BNetzA eine Änderung bei den Entgelten.

Diese sogenannten vermiedenen Netzentgelte werden von den Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern über die allgemeinen Netzentgelte getragen und belasten diese laut BNetzA mit jährlich knapp einer Milliarde Euro. Im bundesweiten Schnitt machen die vermiedenen Netzentgelte nach Angaben der BNetzA ungefähr drei Prozent der Netzkosten aus.

„Wir schlagen eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro über drei Jahre vor“, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller. „Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß.“

Erste Absenkung ab 2026, ab 2029 keine Entgelte mehr

Die Bundesnetzagentur gibt an, dass beginnend am 1. Januar 2026 die Entgelte jährlich um 25 Prozent sinken sollen. Ab 2029 sollen keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr ausgezahlt werden. Die bestehende Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten läuft somit zum 31. Dezember 2028 aus. Dies spare den Netznutzern in den Jahren 2026 bis 2028 in Summe nach BNetzA-Angaben ungefähr 1,5 Milliarden Euro.

Der Entwurf der Festlegung ist unter www.bundesnetzagentur.de/1057122 veröffentlicht. Stellungnahmen zu dem konsultierten Entwurf können bis zum 23.05.2025 abgegeben werden.

www.bundesnetzagentur.de

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