18.06.24 – Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (DE) hat die mobile Ladestation JUICE ULTRA 2 battery in die Liste der förderfähigen DC-Charger aufgenommen. Unter den qualifizierten Schnellladestationen ist außerdem der JUICE ULTRA 2 in den Versionen slim, large und hub des Herstellers Juice Technology AG. Der JUICE ULTRA 2 battery kann direkt an herkömmliche Industriesteckdosen – wie CEE32, CEE63 oder CEE125 – angeschlossen werden, was eine schnelle und kostengünstige Installation ermöglicht. Die Anbindung ist ohne Tiefbauarbeiten oder Netzausbau möglich. Mit der neuen Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die weitere 150 Millionen Euro für die Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur bereitstellt, können Unternehmen bis zu 40% der förderfähigen Kosten für den JUICE ULTRA 2 battery rückvergütet werden. Für Ladepunkte mit einer Leistung von mehr als 150 kW – wie dem JUICE ULTRA 2 battery – erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro. Der JUICE ULTRA 2 battery kostet ab 199.000 Euro, womit der Förderbetrag voll ausgeschöpft wird. Gegenüber einem herkömmlichen DC-Lader ist der Gleichstrom-Schnelllader von Juice schon im ersten Jahr günstiger, da die Extrakosten für Installation und Stromspitzen entfallen.
Der JUICE ULTRA 2 battery bietet gegenüber herkömmlichen Schnellladestationen ohne internen Batteriespeicher Vorteile wie etwa das netzschonende Schnellladen, die einfache Nutzung von Solarstrom oder die schnelle und einfache Installation.
Dank des internen Batteriespeichers ermöglicht er das Schnellladen, ohne Lastspitzen im Stromnetz zu verursachen. Der interne Akku wird kontinuierlich im Tagesverlauf geladen, sei es aus dem Netz oder von einer PV-Anlage.
Die Antragstellung für die Förderung ist seit dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 40% für kleine und mittlere Unternehmen und 20% für Großunternehmen. Die förderfähigen Ausgaben sind auf einen Höchstbetrag begrenzt und die Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein.