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Fördermittel für Ladeinfrastruktur: THG neu aufgelegt

29.04.2025 – Für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es neue Förderungen und eine neue Justierung der THG-Quote.

Die Förderung von Ladeinfrastruktur hat in Deutschland schon bessere Zeiten gesehen, ist aber nach wie vor relevant. Die Reform der Treibhausgasminderung(THG)-Quote ist zwar ein seit dem Jahr 2015 in Deutschland gesetzlich normiertes marktbasiertes Klimaschutz-Instrument, das stand in den letzten Jahren in der Kritik, die neue Regierung wird aber vermutlich dafür sorgen, dass dieses Instrument wieder mehr Bedeutung gewinnt. Insgesamt bleibt festzuhalten: Die Fördermittellandschaft und die politischen Rahmenbedingungen in Deutschland sind komplex und dynamisch. Eine genaue Kenntnis der Regularien ist entscheidend, um eine solide wirtschaftliche Basis für die Umsetzung der Verkehrswende zu schaffen und eine zukunftssichere Strategie zu entwickeln.

Auf eine solche Dienstleistung ist das Beratungsunternehmen M3E spezialisiert. „Unternehmen müssen die dynamischen, regelmäßig wechselnden Förderbedingungen gut analysieren, um ihre Investitionen in Ladeinfrastruktur zu optimieren. Wenn es aktive Förderprogramme gibt, dann sollten die Anforderungen an die Antragsteller genauestens studiert und eingehalten werden, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden. Spezialisierte Beratungsunternehmen unterstützen dabei und übernehmen auf Wunsch auch den gesamten Antragsprozess“, sagt Dr. Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer. Dabei stellen alle Förderprogramme individuelle Anforderungskataloge an Unternehmen. Daher sollte der Antragsprozess frühzeitig genau studiert werden. Ratsam sei es, so Milan, sich die Unterstützung von Fördermittelexperten zu holen, da es insbesondere bei größeren Projekten schnell um mögliche Förderungen in sechs- und siebenstelliger Höhe gehen kann, die nicht gefährdet werden sollten.

Seit dem 1. Januar 2022 können sowohl Besitzer:innen von Elektrofahrzeugen THG-Quoten generieren als auch Betreiber:innen von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Quelle: M3E

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein umweltpolitisches Instrument, das zur Emissionsreduzierung im Verkehrssektor beitragen soll. Die THG-Quote basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ist Teil des ehrgeizigen, sektorenübergreifenden Ziels, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Entsprechend soll es die THG-Quote bis zum Jahr 2030 geben. Insbesondere für den Bereich der Nutzfahrzeuge, die einen erheblichen Anteil der Verkehrsemissionen ausmachen, wird die Treibhausgasminderungsquote als ein wichtiges Instrument angesehen.

Rund drei Jahre nach ihrer Einführung in den Verkehrssektor ist es jedoch ziemlich ruhig geworden um die THG-Quote. „Aber es gibt sie noch und Industrie sowie Gewerbe können von diesem und weiteren Klimaschutzinstrumenten profitieren, wenn sie ihre Fuhrparks auf E-Antrieb umstellen und dafür eigene Ladeinfrastruktur installieren“, so Milan. Der Blick auf den aktuellen Stand der THG-Quote und anderer wichtiger Förderprogramme für die Installation von Ladepunkten lohnt sich also.

Quotenpflichtige Unternehmen, die fossile Kraftstoffe vertreiben, müssen einen bestimmten Anteil ihrer Verkäufe durch nachhaltige Kraftstoffe ersetzen oder alternativ CO2-Zertifikate in Form von THG-Quoten zur Kompensation erwerben. THG-Quoten entstehen unter anderem durch das Inverkehrbringen von emissionsärmeren Kraftstoffen wie Biodiesel oder nachhaltigem Ladestrom für E-Fahrzeuge. Seit dem 1. Januar 2022 können sowohl Besitzer:innen von Elektrofahrzeugen THG-Quoten generieren als auch Betreiber:innen von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Gewerblich genutzte, nicht öffentliche Ladestationen können keine THG-Quoten generieren – hier muss auf die E-Fahrzeuge zurückgegriffen werden, um Einnahmen über das Treibhausgasminderungsquoten-System zu erzielen.

Aktuell gibt es von spezialisierten Dienstleistern, die als Vermittler der THG-Quoten fungieren, für Ladestationen ca. 3 Cent pro Kilowattstunde Ladestrom. Die Vergütung kann je nach Anbieter etwas variieren. Anders als bei E-Fahrzeugen wird kein Pauschalwert angelegt, sondern der tatsächliche Verbrauch, also die Strommenge, die über ein Jahr verladen wurde, berücksichtigt. Die Höhe der Einnahmen hängt also stark mit der Nutzung des Ladestandorts zusammen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die THG-Quote für Ladeinfrastruktur kann bis zum Anfang des Folgejahres rückwirkend beantragt werden. Eine Voraussetzung, um THG-Quoten für öffentliche Ladestationen zu erhalten, ist die Registrierung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur.

Reform der THG-Quote

Beantragt werden kann die THG-Quote für Fahrzeuge für das jeweilige Jahr bis zum 15. November des entsprechenden Jahres. „Es ist ratsam, den Antrag spätestens ein paar Tage zuvor einzureichen, da die Dienstleister erfahrungsgemäß vor dem Stichtag ein hohes Antragsvolumen zu bearbeiten und daher kürzere Fristen gesetzt haben“, so Milan.  Bei Ladeinfrastruktur haben die Betreiber etwas mehr Zeit, die THG-Quote zu beantragen. Die Höhe der damit zu erzielenden Erlöse variiert von Jahr zu Jahr stark, seit Beginn der Maßnahme ist ein starker Preisverfall zu beobachten. „Das Preistief hängt auch damit zusammen, dass man bisher Übererfüllungen aus vorherigen Jahren einfach mit in das nächste Jahr nehmen konnte“, so Milan. Da es in den letzten Jahren hohe Übererfüllungen auf dem Markt gab, ist die Nachfrage nach Quoten vom Markt gesunken und der Preis verfallen. Dadurch war der gewünschte Lenkungseffekt des Mechanismus nicht mehr gegeben.

Dies wurde nun geändert. Das Bundeskabinett hat Ende 2024 eine Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beschlossen. Zwar ist es grundsätzlich weiterhin möglich, dass Übererfüllungen der THG-Quote aus der Vergangenheit angespart werden können, jedoch wird diese Option für die Jahre 2025 und 2026 ausgesetzt. 2025 bis 2026 inklusive dürfen ausschließlich THG-Quoten aus dem jeweiligen Jahr für die Erfüllung der Ziele angerechnet werden. Für den Preis bedeutet das, dass die 2025er Quoten durch diesen Mechanismus voraussichtlich etwas steigen werden. Zusätzlich könnte ein steigender Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix für höhere THG-Quoten-Erlöse in 2025 sorgen.

Aktuelle Förderprogramme für Ladeinfrastruktur

Neben der THG-Quote gibt es noch weitere, finanziell bedeutendere Fördermittel für den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur. Vom Bund erhielten Unternehmen bis zum 1.11.2024 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Ladepunkt für die Errichtung von Schnellladestationen (DC) mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW. Leider ist noch unklar, ob eine Fortsetzung des Programms geplant ist, aktuell ist keine Antragstellung mehr möglich.

 

Öffentliche Ladeinfrastruktur wird derzeit nur in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gefördert.

  • In Baden-Württemberg wird über das Programm Charge@BW öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent subventioniert.
  • In Nordrhein-Westfalen wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im Rahmen des Programms nrw mit maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt bezuschusst. Hinzu kommen Förderungen für Netzanschlüsse. Daneben gibt es die Möglichkeit, über die NRW.Bank zinsgünstige Darlehen bis 10 Millionen Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% für Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität, z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur, zu erhalten.

 

Der Aufbau nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur wird derzeit in vier Bundesländern unterstützt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unternehmen, die in anderen Bundesländern aktiv sind, blieb bis vor Kurzem noch das Bundesprogramm, aktuell gehen sie leider leer aus.

  • In Baden-Württemberg wird über das Programm TruckCharge@BW Schnellladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge sowie deren Anschluss an das Spannungsnetz gefördert. Für Beschaffung und Installation pro Schnellladepunkt ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 Euro möglich, für den Anschluss der Ladestation an das Spannungsnetz bis zu 50.000 Euro.
  • Das Förderprogramm Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern fördert Schnellladestationen inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses sowie der Montage der Ladestation. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von konkreten Förderaufrufen möglich. Der letzte Förderaufruf ist am 15.01.2025 ausgelaufen. Mit einem nächsten Förderaufruf ist ab Ende 2025 zu rechnen.
  • In Berlin stehen über das WELMO-Programm („Wirtschaftsnahe Elektromobilität“) Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden sowohl Normal- wie Schnellladeinfrastruktur, Netzanschlusskosten (jeweils mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten) sowie Beratungsdienstleistungen.
  • In Nordrhein-Westfalen existiert eine Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte im Rahmen des nrw-Programms. Maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Erwerb, Installation, Software, Netzanschluss) werden bezuschusst, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent.

Daneben gibt es noch die AFIF-Förderung, ein EU-Förderprogramm, das eigentlich öffentliche LIS entlang des TEN-T-Netzwerks adressiert, aber es gibt einige sehr spezifische Ausnahmen (z. B. LIS an ÖPNV-Betriebshöfen oder LIS für Flughafen-Fahrzeuge), weshalb es sich für Unternehmen lohnen kann, sich auch diese Subventionsmöglichkeit genauer anzuschauen.

www.m3e.group.

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