18.07.2024 – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA), Vertreter der energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Interessen von mehr als 4.800 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand –hat die Ergebnisse seines Strompreisvergleiches II 2024 bekanntgegeben. Die durchschnittlichen Strompreise seien in den vergangenen zwölf Monaten seit Juli 2023 um 26 Prozent gesunken. Der VEA ermittelte nach eigenen Angaben in 50 großen deutschen Netzgebieten die Strompreise. Die Reihenfolge im Vergleich basiere auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle.
Als Hauptindikator nennt der VEA rückläufige Preise im Großhandel. Das günstigste Netzgebiet Deutschlands hat die Stadtwerke Kiel Netz mit einem Durchschnittspreis von 13,78 Cent pro Kilowattstunde (minus 33,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt) inne. Darauf folgen die Stadtwerke Rostock Netz mit 14,77 Cent pro Kilowattstunde (minus 32,4 Prozent) und die EWE Netz mit 15,03 Cent (minus 30,9 Prozent) pro Kilowattstunde. Dagegen bildet die Wemag Netz mit dem Höchstpreis von 20,36 Cent pro Kilowattstunde das Schlusslicht der Rangliste (minus 21,2 Prozent). Bezogen auf das arithmetische Mittel der zehn preisgünstigsten Netze (15,28 Cent pro Kilowattstunde) liegen die durchschnittlichen Preise der zehn teuersten Gebiete (18,27 Cent pro Kilowattstunde) um fast 3 Cent pro Kilowattstunde beziehungsweise 19,6 Prozent höher. Der deutschlandweite Mittelwert beläuft sich auf 16,85 Cent pro Kilowattstunde.
Der VEA betont außerdem die Differenz der Strompreise in den alten und neuen Bundesländern. In den neuen Bundesländern liege der durchschnittliche Strompreis mit 17,11 Cent pro Kilowattstunde um 0,33 Ct/kWh höher als der mittlere Preis in den alten Bundesländern (16,78 Ct/kWh). In der Rangliste stehen unter den ersten 15 Netzgebieten nur drei aus den neuen Bundesländern. Am anderen Ende des Tableaus kommen unter den acht teuersten Netzgebieten gleich vier aus den neuen Bundesländern.
„Der liberalisierte Strommarkt hat für die Stromkunden im Sondervertragsbereich große Veränderungen gebracht. Aufgrund der signifikanten Preisunterschiede zwischen den einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU), der Dynamik der sich verändernden Preise, der Vielzahl von individuellen Angeboten und dem Auftreten neuer Anbieter am Markt ist es für die Mehrzahl der Unternehmen – wenn überhaupt – nur mit einem großen Aufwand möglich, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und die vorliegenden Angebote objektiv und kompetent zu bewerten. So müssen neuerdings neben dem Preis auch andere Kriterien wie beispielsweise Laufzeit, Bonität des potenziellen Versorgers, gegebenenfalls Service bei einem Versorgerwechsel in die Bewertung einbezogen werden“, gibt der VEA an. (cst)